Der Verband bietet drei Formen der Mitgliedschaft
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des Verbandes kann jede/r Reproduktionsmediziner/in sein, die/der in einem Zentrum für Reproduktionsmedizin (IVF-Team an einer Klinik, einer Universität oder einer Schwerpunktpraxis) tätig ist. Es muß für sie (ihn) eine Anerkennung der fakultativen Weiterbildung "Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin" vorliegen oder eine Zulassung gemäß § 121 a SGB V erteilt sein.
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Ausserordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliches Mitglied kann jede Fachärztin für Gynäkologie/jeder Facharzt für Gynäkologie werden, die/der
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a) |
über die fakultative Weiterbildung/ Schwerpunkt- bzw. Teilgebietsbezeichnung „Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin" verfügt und
aa. in einem Zentrum für Reproduktionsmedizin (IVF-Team oder Schwerpunktpraxis) als angestellte Ärztin/angestellter Arzt oder
bb. in einer Klinik für Reproduktionsmedizin ohne eigenes Liquidationsrecht als angestellte Ärztin/angestellter Arzt oder
cc. als ehemaliges BRZ-Mitglied nicht mehr auf dem Gebiet der gynäkologischen Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin ärztlich tätig ist;
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b) |
die fakultative Weiterbildung bzw. die Weiterbildung zum Erwerb der Schwerpunkt- bzw. Teilgebietsbezeichnung „Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin" begonnen, aber noch nicht abgeschlossen hat.
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Voraussetzung der außerordentlichen Mitgliedschaft nach Buchstaben a) aa. oder bb. ist weiterhin, daß ein Mitglied gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung in dem Zentrum für Reproduktionsmedizin (IVF-Team oder Schwerpunktpraxis) ärztlich tätig ist.
Ausserordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht, übernehmen ansonsten aber sämtliche Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglied des Verbandes zu einem abgesenkten Mitgliedsbeitrag |
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Ehrenmitgliedschaft
Der BRZ kann Ehrenmitglieder ernennen.
Neugründerstatus
Im ersten Jahr nach der Niederlassung bzw. Liquidationsberechtigung kann nach Prüfung und auf Beschluss des Vorstandes des BRZ eine halbjährige beitragsfreie Mitgliedschaft bei Anträgen auf eine ordentliche Mitgliedschaft gewährt werden.
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