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| Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen einer nicht verheirateten Frau für IVF - Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung in dieser Sache geändert. "Aufwendungen einer nicht verheirateten empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch sog. In-vitro-Fertilisation sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden." Den Urteilstext finden Sie bitte in der anliegenden pdf-Datei. |
| Privater Krankenversicherer muss ICSI-Behandlung für 2. Kind übernehmen. Die Pressemitteilung mit Aktenzeichen finden Sie hier. |
| Die Verhandlungen des BRZ mit der KBV haben ergeben, dass die Ziffer 1179 EBM weiterhin extrabudgetär abzurechnen ist. Den entsprechenden Schriftwechsel finden Sie als PDF-Datei zum Herunterladen hier. |
| Am 3.3.2004 hat der BGH entschieden, dass die private Versicherung eines Mannes, der eine ICSI-Behandlung benötigt, sämtliche Kosten für die gesamte Behandlung, also auch die zwingend notwendige IVF, übernehmen muss. Das Urteil finden Sie bitte hier. Die Presseerklärung des BGH finden Sie bitte hier. |
| EU-Richtlinie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Lagerung und Verteilung von menschlichem Geweben und Zellen |
| Die ab 1.1.2004 geltenden Änderungen der Richtlinien |
| Richtlinien über künstliche Befruchtung seit dem 01.Januar 2004 |