Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen einer
nicht verheirateten Frau für IVF - Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung


Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung in dieser Sache geändert. 

"Aufwendungen einer nicht verheirateten empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch sog. In-vitro-Fertilisation sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden."

Den Urteilstext finden Sie bitte in der anliegenden pdf-Datei.
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Privater Krankenversicherer muss ICSI-Behandlung für 2. Kind übernehmen.

Die Pressemitteilung mit Aktenzeichen finden Sie hier.
Die Verhandlungen des BRZ mit der KBV haben ergeben, dass die Ziffer 1179 EBM weiterhin extrabudgetär abzurechnen ist.

Den entsprechenden Schriftwechsel finden Sie als PDF-Datei zum Herunterladen hier.
Am 3.3.2004 hat der BGH entschieden, dass die private Versicherung eines Mannes, der eine ICSI-Behandlung benötigt, sämtliche Kosten für die gesamte Behandlung, also auch die zwingend notwendige IVF, übernehmen muss.

Das Urteil finden Sie bitte hier.

Die Presseerklärung des BGH finden Sie bitte hier.
EU-Richtlinie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Lagerung und Verteilung von menschlichem Geweben und Zellen
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Die ab 1.1.2004 geltenden Änderungen der Richtlinien
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Richtlinien über künstliche Befruchtung seit dem 01.Januar 2004
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